Erfüllung der Errichtungs- und Betriebsbewilligung
Die Verfahrenstechnologie des REDOX – Holzgaskraftwerkes entspricht den EU – Vorschriften der Behörden in Österreich und Deutschland, die bereits im Zuge der Kundenaufträge zur Errichtung und Betrieb durchgeführt wurden.
Dies sind:
- die Einhaltung der nationalen und internationalen grundlegenden Sicherheitsstandards und Gesundheitsanforderungen harmonischer EU – Normen nach der EU – Maschinenrichtlinie 98/37/EG, die Umsetzung der MSV 2006/42/EG bzw. Ausführungsverordnung MSV 2010
- die Explosionsschutzrichtlinie 94/9/EG ( Ausführungsrichtlinie in ATEX für Deutschland, VEXAT für Österreich ).
Nach der Explosionsschutzrichtlinie ( ATEX, VEXAT ) ist der primäre Explosionsschutz ( Bildung explosiver Atmosphäre ), der sekundäre Explosionsschutz ( Vermeidung von Zündquellen) gelöst, sodass drittens keine Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes notwendig sind. - TÜV – Gutachten für die Behörden zur Errichtungs- und Betriebsbewilligung Nachweis der Überprüfung als verkettete Maschine ( Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ) über das komplexe Holzgaskraftwerksystem unter Einbeziehung aller verbauten Anlagenteile und Komponenten auf Grund einer Risikoanalyse nach EN 1050 für die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung ( CE Kennzeichnung ).
- Dieser Nachweis ist eine Art Marktzulassungskennzeichen für das Inverkehrbringen und Inbetriebnahme, durch den eine dauerhafte Betriebsbewilligung in den EU – Staaten durch Behörden erst möglich wird.
- Dieses Konformitätsbewertungsverfahren überprüft die Sicherheit der Konzeption und Handhabung, Schutzmaßnahmen gegen Gefahren ( Brand-, Explosionsgefahr, Emissionen, etc.), Wartung und Instandhaltung