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Erfüllung der Errichtungs- und Betriebsbewilligung

Die Verfahrenstechnologie des REDOX – Holzgaskraftwerkes entspricht den EU – Vorschriften der Behörden in Österreich und Deutschland, die bereits im Zuge der Kundenaufträge zur Errichtung und Betrieb durchgeführt wurden.

Dies sind:

  • die Einhaltung der nationalen und internationalen grundlegenden Sicherheitsstandards und Gesundheitsanforderungen harmonischer EU – Normen nach der EU – Maschinenrichtlinie 98/37/EG, die Umsetzung der MSV 2006/42/EG bzw. Ausführungsverordnung MSV 2010
  • die Explosionsschutzrichtlinie 94/9/EG ( Ausführungsrichtlinie in ATEX für Deutschland, VEXAT für Österreich ).
    Nach der Explosionsschutzrichtlinie ( ATEX, VEXAT ) ist der primäre Explosionsschutz ( Bildung explosiver Atmosphäre ), der sekundäre Explosionsschutz ( Vermeidung von Zündquellen) gelöst, sodass drittens keine Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes notwendig sind.
  • TÜV – Gutachten für die Behörden zur Errichtungs- und Betriebsbewilligung Nachweis der Überprüfung als verkettete Maschine ( Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ) über das komplexe Holzgaskraftwerksystem unter Einbeziehung aller verbauten Anlagenteile und Komponenten auf Grund einer Risikoanalyse nach EN 1050 für die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung ( CE Kennzeichnung ).
  • Dieser Nachweis ist eine Art Marktzulassungskennzeichen für das Inverkehrbringen und Inbetriebnahme, durch den  eine dauerhafte Betriebsbewilligung  in den EU – Staaten durch  Behörden erst möglich wird.
  • Dieses Konformitätsbewertungsverfahren überprüft die Sicherheit  der Konzeption und Handhabung, Schutzmaßnahmen gegen Gefahren ( Brand-, Explosionsgefahr, Emissionen, etc.), Wartung und Instandhaltung